Glossar / Verpackungsgesetz

Verpackungsgesetz

Vorschriften, Registerpflichten und Abfallproblematik

Verpackungen begegnen uns jeden Tag. Sie schützen Produkte, erleichtern Transport und Aufbewahrung und helfen dabei, Waren sicher ans Ziel zu bringen. Nach ihrem Gebrauch werden sie jedoch zu Verpackungsabfall.

Damit möglichst wenig Verpackungsmüll entsteht und geeignete Materialien wiederverwertet werden können, gibt es klare gesetzliche Regeln. Sie legen unter anderem fest, welche Verantwortung Unternehmen für ihre Verpackungen tragen und was nach deren Nutzung passieren soll.

Was ist das Verpackungsgesetz (VerpackG)?

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) regelte seit 2019 den Umgang mit Verpackungen in Deutschland und löste die frühere Verpackungsverordnung in Deutschland ab.

Seit dem 12. August 2026 bilden die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und das deutsche Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) den aktuellen Rechtsrahmen.

Im Mittelpunkt steht die erweiterte Produktverantwortung. Das bedeutet: Wer Verpackungen in Verkehr bringt, trägt auch die Verantwortung dafür, wie die daraus entstehenden Abfälle gesammelt, sortiert und verwertet werden.

Welche Pflichten gelten, hängt von der jeweiligen Verpackung und der Rolle des Unternehmens ab. Dazu können beispielsweise die Registrierung im Verpackungsregister, die Beteiligung an einem dualen System oder Rücknahmepflichten gehören.

Der Weg einer Verpackung endet nicht nach ihrer Nutzung - eine Kreislaufdarstellung.

Ziele des Verpackungsgesetzes: Reduzieren, Fördern, Vermeiden

Das Verpackungsrecht setzt möglichst früh an: Verpackungsmüll soll nach Möglichkeit gar nicht erst entstehen. Notwendige Verpackungen sollen mit möglichst passendem Materialeinsatz gestaltet und geeignete Wertstoffe nach ihrer Nutzung wiederverwertet werden.

Verpackungsabfälle vermeiden

Der erste Schritt ist die Abfallvermeidung. Verpackungen sollen möglichst nur dort eingesetzt werden, wo sie für Schutz, Transport oder Nutzung eines Produkts gebraucht werden.

Auch wirtschaftliche Anreize spielen dabei eine Rolle. Wer weniger systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr bringt, muss entsprechend weniger Verpackungsmenge über ein duales System finanzieren. Zusätzlich müssen die Systeme Anreize für besser recyclingfähige Verpackungen und den Einsatz von Rezyklaten setzen.

Das bedeutet nicht, Verpackungen um jeden Preis wegzulassen. Eine Verpackung kann ein Produkt schützen und Beschädigungen vermeiden. 

Entscheidend ist deshalb die Frage: Wie viel Verpackungsmaterial wird für diesen Zweck tatsächlich benötigt?

Recycling und stoffliche Verwertung fördern

Lässt sich eine Verpackung nicht vermeiden oder wiederverwenden, kommt das Recycling ins Spiel. Bei der stofflichen Verwertung werden geeignete Materialien zurückgewonnen und erneut als Rohstoffe genutzt.

Dafür gibt es verbindliche Recyclingziele und Quoten. Seit Ende 2025 müssen mindestens 65 Prozent aller Verpackungsabfälle recycelt werden. Bis 2030 steigt dieses Ziel auf 70 Prozent. Auch für einzelne Materialien gelten konkrete Vorgaben: Bis 2030 müssen beispielsweise mindestens 55 Prozent der Kunststoffverpackungen, 60 Prozent des Aluminiums, 80 Prozent der eisenhaltigen Metalle sowie 85 Prozent von Papier, Pappe und Karton recycelt werden.

Damit das gelingt, ist die Recyclingfähigkeit entscheidend. Gemeint ist damit nicht nur, ob sich ein Material theoretisch recyceln lässt. Wichtig ist auch, ob eine Verpackung in den vorhandenen Anlagen erkannt, sortiert und tatsächlich verwertet werden kann.

Deshalb gewinnt auch die recyclinggerechte Gestaltung an Bedeutung. Bereits bei der Entwicklung einer Verpackung wird berücksichtigt, wie Materialien später getrennt und weiterverarbeitet werden können.

Von der Wegwerfgesellschaft zur Kreislaufwirtschaft

Langfristig soll sich der Umgang mit Verpackungen von der Wegwerfgesellschaft hin zu einer Kreislaufwirtschaftentwickeln.

Ein lineares Verpackungssystem funktioniert vereinfacht wie eine Einbahnstraße: Rohstoffe werden eingesetzt, eine Verpackung wird genutzt und anschließend entsorgt. In einer Kreislaufwirtschaft sollen Verpackungen dagegen möglichst vermieden oder mehrfach genutzt werden. Geeignete Materialien werden anschließend zurückgewonnen und erneut eingesetzt.

Gerade bei Kunststoffverpackungen ist dieser Wandel noch nicht abgeschlossen. Zu den wichtigen Stellschrauben gehören Vermeidung, Mehrweglösungen und recyclinggerechte Verpackungen.

Die drei Ziele greifen damit ineinander: Verpackungsmaterial vermeiden, wo es nicht gebraucht wird, Wiederverwendung fördern und geeignete Wertstoffe möglichst hochwertig recyceln.

Vom Spatenstich zur Wirkung: Bedarf prüfen, Verpackung vermeiden, Material reduzieren, Recycling fördern, Wertstoffe im Kreislauf halten.

Verpackungsmüll in Deutschland: Realität im Alltag

Ob Einkauf, To-go-Angebot oder Onlinebestellung: Verpackungsabfälle in Deutschland entstehen in vielen Bereichen des täglichen Lebens.

Im Jahr 2023 fielen in Deutschland 17,9 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle an. Davon wurden 69,4 Prozent recycelt.

Auch im europäischen Vergleich ist die Menge hoch: 2023 entstanden in Deutschland rund 215 Kilogramm Verpackungsabfall pro Kopf. Der EU-Durchschnitt lag bei knapp 178 Kilogramm.

Verpackungsmüll im Einzelhandel

Auch Verpackungsmüll im Einzelhandel entsteht auf unterschiedlichen Wegen. Neben der eigentlichen Produktverpackung können Um-, Transport- oder Versandverpackungen hinzukommen.

Einfluss haben auch veränderte Einkaufsgewohnheiten. Kleinere Portionsgrößen, To-go-Angebote und der Versandhandel können zusätzliche Verpackungen erforderlich machen. Gerade beim Onlinehandel kommt zur Produktverpackung häufig noch eine Versandverpackung hinzu.

Die Herausforderung besteht deshalb nicht nur darin, Verpackungen zu sammeln. Sie müssen anschließend auch so sortiert und verarbeitet werden können, dass geeignete Materialien tatsächlich wiederverwertet werden.

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Pflichten & Register: Warum Hersteller sich registrieren müssen

Eine wichtige Rolle im Verpackungsrecht spielt das Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR).

Hersteller, die unter die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben fallen, müssen sich dort registrieren. Das Register macht sichtbar, welche Unternehmen registriert sind, und ermöglicht den Abgleich gemeldeter Verpackungsmengen.

Welche Pflichten gelten, hängt unter anderem von der Verpackungsart und der Rolle eines Unternehmens innerhalb der Lieferkette ab.

Was bedeutet Systembeteiligung?

Für systembeteiligungspflichtige Verpackungen reicht die Registrierung allein nicht aus. Die verantwortlichen Unternehmen müssen sich zusätzlich an einem dualen System beteiligen.

Über die dafür gezahlten Entgelte werden Sammlung, Sortierung und Verwertung dieser Verpackungen finanziert.

Zu den zentralen Pflichten können gehören:

  • Registrierung im Verpackungsregister LUCID
  • Systembeteiligung für die betreffenden Verpackungen
  • Meldung der Verpackungsmengen
  • Finanzierung der vorgesehenen Sammlung und Verwertung

Im Alltag werden diese Systeme beispielsweise durch Gelbe Tonne, Gelben Sack sowie die Sammlungen für Altglas und Altpapier sichtbar.

Blaue, gelbe, braune, grüne und schwarze Abfalltonne nebeneinander aufgereiht.

Umweltfolgen: Die Kehrseite von zu viel Verpackung

Verpackungen benötigen Rohstoffe und Energie – bei der Herstellung ebenso wie beim Transport und bei der späteren Verarbeitung. Deshalb ist es sinnvoll, Material möglichst gezielt einzusetzen und geeignete Wertstoffe nach ihrer Nutzung wiederzuverwenden.

Besonders deutlich werden die Folgen von Verpackungsmüll, wenn Kunststoffabfälle nicht in den vorgesehenen Sammelwegen landen. Gelangen Flaschen, Folien oder andere Kunststoffteile in die Umwelt, können sie über lange Zeit in immer kleinere Teilchen zerfallen. So kann auch Mikroplastik in Böden und Gewässer gelangen.

Auch die Art der Verwertung spielt eine Rolle. Ein großer Teil gesammelter Kunststoffabfälle wird noch energetisch verwertet, also verbrannt. Aus Klima- und Ressourcensicht ist es deshalb wichtig, geeignete Kunststoffabfälle stärker stofflich zu recyceln. So bleibt das Material für weitere Anwendungen verfügbar.

Wie das bei Getränkeflaschen funktionieren kann, zeigt beispielsweise das PET-Recycling: Gebrauchte PET-Flaschen werden gesammelt, sortiert, gereinigt und aufbereitet. Das daraus gewonnene Material kann anschließend wieder für neue PET-Flaschen eingesetzt werden.

Plastikmüll auf dem Waldboden

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Auch im Alltag gibt es einfache Möglichkeiten, weniger Verpackungsmüll entstehen zu lassen und die Wiederverwertung von Materialien zu unterstützen.

In 5 Schritten zu weniger Verpackungsmüll

  1. Verpackungen vergleichen
    Bei vergleichbaren Produkten kann auch ein Blick auf Menge und Art des Verpackungsmaterials bei der Auswahl helfen.
  2. Mehrweg nutzen
    Wiederverwendbare Verpackungen können mehrfach eingesetzt werden und so neue Einwegverpackungen ersetzen.
  3. Richtig trennen
    Glasverpackungen gehören in die Altglassammlung, Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton ins Altpapier. Andere typische Verkaufsverpackungen werden über Gelbe Tonne oder Gelben Sack gesammelt. Regional kann es auch Wertstofftonnen geben.
  4. Verpackungen restentleeren
    Vor der Entsorgung sollten Verpackungen möglichst vollständig entleert sein. So können sie dem passenden Sammelsystem zugeführt werden.
  5. Kennzeichnungen beachten
    Hinweise und Symbole auf Verpackungen können bei der richtigen Zuordnung helfen. Bei Unsicherheit bieten die örtlichen Entsorgungshinweise eine gute Orientierung.

Richtiges Trennen ist ein wichtiger erster Schritt. Denn nur Verpackungen, die im passenden Sammelsystem landen, können anschließend sortiert und für eine mögliche Wiederverwertung aufbereitet werden.

Häufig gestellte Fragen zum Verpackungsgesetz

Was besagt das deutsche Verpackungsgesetz?

Das frühere Verpackungsgesetz in Deutschland regelte die Verantwortung für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Seit dem 12. August 2026 bilden die EU-Verpackungsverordnung PPWR und das VerpackDG den aktuellen Rechtsrahmen. Dazu gehören unter anderem Vorgaben zu Verpackungsvermeidung, Recyclingfähigkeit, Registrierung und Herstellerverantwortung.

Welche Verpackungen fallen unter das Verpackungsgesetz?

Das Verpackungsrecht umfasst unterschiedliche Verpackungsarten – beispielsweise Verkaufs-, Um-, Versand-, Transport- und Serviceverpackungen. Welche Pflichten gelten, hängt von Verpackungsart, Nutzung und der Rolle des jeweiligen Unternehmens ab.

Wer ist nach dem Verpackungsgesetz verpflichtet?

Pflichten treffen Unternehmen, die nach dem geltenden Verpackungsrecht Verantwortung für Verpackungen tragen. Dazu können je nach Vertriebsweg beispielsweise Produzenten, Importeure, Händler oder Onlinehändler gehören.

Welche Rolle im Einzelfall gilt, hängt von der jeweiligen Lieferkette ab.

Wann muss ich mich im Verpackungsregister registrieren?

Registrierungspflichtige Hersteller müssen im Verpackungsregister LUCID eingetragen sein. Bei systembeteiligungspflichtigen Verpackungen kommt zusätzlich die Beteiligung an einem dualen System hinzu.

Warum gibt es trotz Verpackungsgesetz immer noch so viele Plastikverpackungen?

Kunststoffverpackungen erfüllen wichtige Funktionen: Sie können Produkte schützen, sind vergleichsweise leicht und lassen sich vielseitig einsetzen.

Das Verpackungsrecht verbietet Kunststoff deshalb nicht grundsätzlich. Stattdessen setzt es unter anderem auf Vermeidung, geringeren Materialeinsatz, bessere Recyclingfähigkeit und den Einsatz von Rezyklaten.

Damit aus einer Kunststoffverpackung wieder ein nutzbarer Rohstoff wird, müssen Gestaltung, Sammlung, Sortierung und Recycling zusammenspielen.

Wie unterstützt VILSA die Ziele des Verpackungsgesetzes?

Auch bei VILSA wird daran gearbeitet, Verpackungsmaterial gezielter einzusetzen und vorhandene Materialien erneut zu nutzen.

Die VILSA Mineralwasser-Einwegflaschen bestehen aus 100 Prozent recyceltem PET (rPET). VILSA setzt auf den Einsatz von Recyclingmaterialien bei der Einwegflaschen-Herstellung, die Verwendung von Getränkekartons mit einem Anteil von mindestens 83 % nachwachsenden Rohstoffen sowie die Nutzung von FSC®-zertifizierten Kartonmaterialien und Bonsucro-zertifizierten Rohstoffen für pflanzenbasierte Kunststoffbestandteile.

Ein weiteres Beispiel ist das NIX-PACK. Bei diesen Sixpacks werden die Flaschen mit Klebepunkten zusammengehalten und durch einen Pappträger ergänzt. Dadurch sparen wir 2000 km Schrumpffolie und rund 60 Tonnen Kunststoff pro Jahr.

Auch bei VILSA Carat naturelle im Tetra Pak® spielt der Materialeinsatz eine Rolle. Der Getränkekarton besteht zu mindestens 70 Prozent aus Karton, einem nachwachsenden Rohstoff aus zertifizierten Wäldern. Ein Teil des in der Verpackung eingesetzten Kunststoffs wird aus zertifiziert nachhaltig erzeugtem Zuckerrohr hergestellt. Dadurch wird ein höherer Anteil aus mindestens 83 % nachwachsender Rohstoffe eingesetzt.

Die Arbeit an Verpackungen ist Teil der VILSA Verantwortung für Klima und Ressourcen. Entscheidend bleibt dabei eine konkrete Betrachtung der jeweiligen Verpackung: Wie viel Material wird benötigt, welche Materialien kommen zum Einsatz und wie kann die Verpackung nach ihrer Nutzung weiterverarbeitet werden?